Hey,danke im vorraus
wurde gestern von der Polizei angehalten, als ich mit dem Fahrrad bei rot über die ampel gefahren bin. Hatte noch einen Kumpel auf dem Gepäckträger. Als ich dann pusten musste hatte ich mehr als 1,6 promille. Was habe ich jetzt zu befürchten? Bußgeld, Autoführerschein, Bootsführerschein???
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
Fahrradfahrer machen sich spätestens dann strafbar, wenn sie mit einem Promillewert von 1,6‰ und mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Hat ein Radfahrer mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt die Fahrerlaubnis zu entziehen wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand im öffentlichen Verkehr führen wird.
Dies sehen die Gerichte aber nicht einheitlich und es immer eine Frage des Einzelfalls, , ob einem möglichen Führerscheinentzug sinnvoll entgegengetreten werden kann.
Beauftragen Sie in diesem Fall einen Verkehrsrechtsanwalt, dies dürfte Ihre Chancen stark verbessern.
MFG
RA Kienhöfer
Fahrradfahren über 1,6 Promille
Die Fahrerlaubnis wird nie (sofort) entzogen bei Fahrradfahren über 1,6 Promille, jedoch bekommt man eine Geldstrafe und 7 Punkte in Flensburg, zudem muss man zur MPU ab 1,6 Promille. Wenn man die MPU verweigert oder die MPU negativ ausgeht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, aber erst dann. Ggfs. wird auch ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge (Auto, Mofa, Fahrrad, ...) verhängt.
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