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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Folgeunfall durch Trümmerteile eines Wildunfalls

Hallo,

ich hatte gegen 1:15 Uhr nachts einen Motorradunfall aufgrund von Trümmerteilen eines anderen Unfalls. Die Situation war wie folgt:

Während der Fahrt sah ich auf der anderen Straßenseite ein Fahrzeug mit Warnblinker und schwer beschädigter Front, am Straßenrand abgestellt. Ich fuhr langsam daran vorbei (Personen waren keine zu sehen). Nach ca 150 Metern begann ich dann wieder langsam schneller zu fahren. Kurz darauf bemerkte ich auf der Gegenspur etwas glitzerndes. Ich machte wieder etwas langsamer und bemerkte dann auch auf meiner Spur Plastikteile, leider zu spät um noch rechtzeitig zu halten.

So fuhr ich dann bei langsamer Fahrt auf ein Plastikteil auf, welches ich mit dem Rad mitschleifte, was beim Motorrad sofortigen Kontrollverlust bedeutet. Ca 20 Meter nach der Stelle wo ich das Plastikteil erwischt habe lag ich dann samt Motorrad am Boden.

Diese Stelle war schon ca 300 Meter von dem Fahrzeug entfernt, dass an dieser Stelle den Wildunfall hatte.

Der Fahrer des Autos mit dem Wildunfall hatte gerade 2 Minuten vorher die Polizei alarmiert und war wohl oben mit dem absichern des Wagens beschäftigt.

Die Frage die ich nun habe, besteht die Chance das meine Teilkasko den Schaden als Wildunfall, quasi als direkte Folge, anerkennt?

In erster Linie bin hier soweit ich es verstanden habe ja selbst am Unfall schuld, da ich auch nach der großen Entfernung zu dem Auto immer noch hätte ganz langsam fahren müssen.

Gespeichert von Gast am/um

Wildunfall tententiell nein, weil kein eigener Zusammenstoß mit dem Wild.
Ansprüche gegen den anderen Unfallbeteiligten (von dem die Trümmer stammten) schon eher, weil Ihr Schaden bei dem Betrieb des anderen Fsahrzeugs entstanden ist. eigenes Mitverschulden wird zu prüfen sein. Ein Verkehrsanwalt wird Ihnen das genau erläutern und Ihnen gegebenenfalls auch weiterhelfen.

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