Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

unbeabsichtigte Fahrerflucht

Guten Morgen,

Ich bin 18 Jahre alt und habe jetzt seit zwei Monaten meinen Führerschein.
Letzte Nacht stand die Polizei bei mir vor der Tür und teilte mir mit, dass ich wegen Fahrerflucht angezeigt wurde.
Ich war letzte Nacht bei einem Termin und habe in einer Parklücke (solche Parktaschen wie bei Supermarkketten) geparkt.
Nach Terminende gegen 23 Uhr habe ich laut Polizei beim Ausparken ein Auto , welches auf der anderen Seite parallel zur Fahrbahn parkte gestreift.
Ich habe von diesem 'Zusammenstoß' jedoch nichts mitbekommen, sonst wäre ich ausgestiegen. Auch mein Beifahrer hat wohl nichts bemerkt, weshalb wir ja auch ganz normal nach Hause gefahren sind.
Der Schaden an meinem Auto ist ein kleiner Kratzer und am Wagen des Geschädigten sei wohl eine kleine Delle (dazu konnte mir die Polizei kein wirkliche Auskunft geben). Die Polizei hat meine Aussage und meine Personalien aufgenommen, jedoch nichts weiter gesagt.

Ich würde gerne wissen was nun auf mich zukommt.
1.) Werde ich Post vom Staatsanwalt erhalten und muss vor Gericht eine Aussage machen?
2.) Wie sieht es mit meiner Probezeit aus, wird diese verlängert und bekomme ich sogar
vielleicht eine Nachschulung verordnet?
3.) Wielange dauert es etwa bis ich Meldung über den Fortschritt des 'Prozesses' bekomme

Meine Mutter meinte es wäre sinnvoller die nächste zeit erstmal nicht Auto zu fahren und abzuwarten was passiert.

Es wäre sehr freundlich wenn mir jemand etwas zu meinem Fall sagen könnte.
Viele Grüße und einen schönen sonnigen Tag

Wiwi

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Guten Morgen Wiwi,

die Fahrerflucht, die Ihnen zur Last gelegt wird, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Hierbei kommt es nicht auf die Schadenshöhe an!

Was Sie machen müssen (!!!): Besorgen Sie sich schnellstens einen Termin bei einem Anwalt (m./w.) Ihres Vertrauens. Wenn jemand mit einem derartigen Vorwurf, wie der Ihnen zur Last gelegte, konfrontiert wird, sollte man IMMER anwaltlichen Beistand haben.

Sie werden demnächst einen Anhörungsbogen erhalten, den sollten Sie aber nicht ausfüllen! Denn nach dem Gesetz ist niemand verpflichtet sich selbst zu belasten. Nach Erhalt des Anhörungsbogens geben Sie diesen einfach an Ihren RA (m./w.), diese(r) weiß was damit zu machen ist.
Die Problematik Probezeit/Nachschulung ist derzeit noch nicht "aktuell".

Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin Auto fahren! Warum auch nicht? Momentan spricht nichts dagegen!

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

Gespeichert von Gast am/um

Danke für ihre schnelle Antwort

Ist ein Anwalt nicht ziemlich teuer und was kann dieser in dem Falle erreichen?
Schilder ich in dem Bogen nicht, dass der Unfall von mir unbemerkt wurde, was mir also keine bewusste Schuld anlastet? Und inwiefern kann der Anwalt dann etwas mit dem unausgefüllten Bogen anfangen?

Wiwi

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben eine Strafsache "am Bein"! Selbstverständlich ist ein RA (m./w.) nicht "für umsonst" zu haben, aber ohne anwaltlichen Beistand könnten Sie irreversible Fehler begehen.
Ich erlebe es immer wieder, dass Angeklagte, die glauben ohne Anwalt auskommen zu können, vor Gericht sich "um Kopf und Kragen" reden.

" ..... Und inwiefern kann der Anwalt dann etwas mit dem unausgefüllten Bogen anfangen?"

=> Er / Sie wird Ihnen sagen, welche Angaben Sie machen müssen und welche Angaben (evtl. derzeit) nicht! Sodann kann (die vielzitierte) Akteneinsicht beantragt werden etc.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

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