Immer wieder stellen Mandanten die Frage, ob sie die Fahrtkosten für das "Abklappern" der umliegenden Autohäuser oder Kosten für die Fahrten zu konkreten Besichtigungen ersetzt bekommen. Meines Erachtens müßten die Kosten ersatzfähig sein, da sie notwendiger Teil der Ersatzbeschaffung sind. Allerdings habe ich bislang keine Entscheidung hierzu gefunden und in den Kommentaren taucht dieses Thema nicht auf. Auch die Versicherer haben keine einheitliche Meinung dazu, manche zahlen, manche nicht.
Hat jemand zu diesem Thema ein (am liebsten stattgebendes) Urteil?
RAin Katharina Brasch, Öhringen
Kosten der Ersatz-Fahrzeugersatzbeschaffung
BGH VI ZR 174/05 vom 30.05.2006 hatte die Frage nicht entschieden, Vorinstanz 1 S 45/05 LG Mühlhausen hatte sie bejaht, Gruss, rené
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