Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Fahrtkosten bei der Ersatzbeschaffung

Bild des Benutzers Rechtsanwältin Katharina Anna Brasch

Immer wieder stellen Mandanten die Frage, ob sie die Fahrtkosten für das "Abklappern" der umliegenden Autohäuser oder Kosten für die Fahrten zu konkreten Besichtigungen ersetzt bekommen. Meines Erachtens müßten die Kosten ersatzfähig sein, da sie notwendiger Teil der Ersatzbeschaffung sind. Allerdings habe ich bislang keine Entscheidung hierzu gefunden und in den Kommentaren taucht dieses Thema nicht auf. Auch die Versicherer haben keine einheitliche Meinung dazu, manche zahlen, manche nicht.
Hat jemand zu diesem Thema ein (am liebsten stattgebendes) Urteil?

RAin Katharina Brasch, Öhringen

Gespeichert von Gast am/um

BGH VI ZR 174/05 vom 30.05.2006 hatte die Frage nicht entschieden, Vorinstanz 1 S 45/05 LG Mühlhausen hatte sie bejaht, Gruss, rené

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