Die deutsche Anwaltauskunft: Darauf können Sie sich verlassen.
24h pro Tag / 7 Tage die Woche 0180 5 18 18 05
Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.
Nach dem Verkehrsunfall.
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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.
Sie brauchen Beistand.
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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...
Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.
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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wer für den Schaden aufkommt.
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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.
Wer den Sachverständigen beauftragt.
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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.
Wie berechne ich nach einem Verkehrsunfall die Vorhaltekosten des nicht mehr einsatzfähigen und zu reparierenden Lkw meiner Mandantschaft? Wäre nett, wenn einer der Fachkollegen antwortet. Danke!
Werte Kollegin,
es gibt eine Tabelle, abgedruckt in VersR 1990, 1066 ff. von den Herausgebern Danner/Echtler.
Oder über die Seite www.eurotaxschwackeexpert.de. Dort kann man ein Formular ausfüllen und absenden.
Eine Anfrage dort kostet 59,00 EUR.
Werte Kollegin,
Werte Kollegin,
es gibt eine Tabelle, abgedruckt in VersR 1990, 1066 ff. von den Herausgebern Danner/Echtler.
Oder über die Seite www.eurotaxschwackeexpert.de. Dort kann man ein Formular ausfüllen und absenden.
Eine Anfrage dort kostet 59,00 EUR.
Kollegiale Grüße
RAin Helmich
Vorhaltekosten
@ Kollege Helmich:
Herzlichen Dank!
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