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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Rechtsstreit gegegen eigene Versicherung

Hallo!

Ich wäre dankbar für einen kompetenten Rat eines Fachmanns.

Ich haben eine Frage zu meinen Rechtsansprüchen gegenüber meiner eigenen KFZ-Versicherung und ob ein von mir angestrengter Prozess gegen meine Versicherung oder den Unfallgegner Aussicht auf Erfolg hätte.

Folgendes ereignete sich in Juni letzten Jahres:

Ich fuhr mit meinem Auto auf der rechten Spur einer 4-Spurigen Stadtstrasse (Tempo 50), als ich hinter mir ein Bremsgeräusch hörte und mich kurz darauf ein Wagen, welcher auf der Spur links neben meiner in gleicher Richtung unterwegs war, hinten links streifte.

Wir fuhren beide rechts an den Fahrbahnrand.
Ich weiß nicht warum er mir hinten drauf gefahren ist - wahrscheinlich geräumt und dabei auf meinen Fahrsteifen geraten. Seine Version: ich hätte mich halb auf seinem Fahrstreifen befunden.

Die Begutachtung des Schadens am Unfallort durch mich, den Unfallgegner und zwei Zeugen ergab, dass ich nur einen kleinen Farbstreifen seines Autos auf meiner Stoßstange hatte (was mich wenig interessiert da mein Auto schon 18 alt ist).
Bei ihm war das Blinklicht defekt und an der Stoßstangenecke war ein Farbkratzer. Der Wagen des Unfallgegenes war ein Polo, ca. 15 Jahre alt mit viel Rost, sichtbaren Vorschäden welche mit einem Pinsel in etwa Wagenfarbe überstrichen wurden (daher auch seine Farbe auf meinem Stoßfänger) Ein Pizza-Lieferfahrzeug.

Er rief die Polizei.

Bis die kam geschah folgendes:

Da wir beide unterschiedlicher Meinung waren hatte ich die Befürchtung, das es auf einen Rechts- bzw Versicherungsstreit hinauflaufen könnte - darauf hatte ich keine Lust zumal mein Auto nicht beschädigt war. Ich sah mir seinen Schaden an (bin selbst Mechaniker) und schätzte das der Blinker max. 50 Euro kostet, der Kratzer war einfach ein weiterer unter vielen am Auto.
Somit bot ich ihm 50 Euro an und die Sache hat sich für mich erledigt - ich bin zwar nicht Schuld aber immer noch besser als der ewige Papierkrieg mit den Versicherungen.
Er sagte zu. Ich ging zu einer Bank das Geld holen. als ich wieder kam war ein Polizist da und nahm die Daten des Andern auf ich ging auf ihn zu und sagte wir haben uns bereits geeinigt, darauf entgegnete er mir, dass er einmal da ist und somit den Unfall aufnehme.
Anschließend gab ich meine Daten an (er stellte keine Fragen zum Unfallhergang oder der Schuldfrage an mich). Der Polizist verschwand und keiner der Beteiligten bekam ein Bußgeld oder eine Strafe.

Dann tel. der Unfallgegener mit seinem Chef dem das Auto gehörte) und der entschied, dass der Schaden doch über die Versicherung läuft. Ich dachte wenn sie es so wollen - ich bin ja nicht schuld.

Ich meldete den Unfall meiner Versicherung und der einzige Zeuge des Unfalls (eine Person welche sich in meinem Auto befand) machte bezüglich des Unfallhergangs praktisch die gleichen Angaben wie ich an die Versicherung - nämlich das mich keine Schuld trifft.
Ich bekam einen Brief der Versicherung zurück das der Schaden des gegnerischen Wagens 1300 Euro beträgt - wirtsch. Totalschaden und das ich gegen über der Polizei meine Schuld zugegeben hätte - was ich nie habe er hat mich nicht mal gefragt, auch Bremsspuren usw. wurden nicht aufgenommen.

Auch mehrere Einsprüche und die Zeugenaussage nützte nichts ich wurde hochgestuft. Für eine Zahlung von rund 1000 Euro (der Restwert) hätte ich die Kosten übernehmen können was ich nicht tat.

In der Polizeiakte steht lediglich, bei \"Hat der Unfallbeteiligte die Schuld zugegenben ja/nein\" ein Kreuz bei \"Ja\" zum Unfallhergang steht nichts drin.

Es wäre schön wenn mir jemand sagen könnte ob ein Rechtsstreit in dem Fall sinnvoll wäre um meine Unschuld zu beweisen und ich meine Schadensfreiheitsrabatte wieder bekomme. Oder ob der Fall verjährt ist? Da mich die Sache immer noch ärgert versuch ich es erst mal auf diesem Wege

Vielen Dank im voraus,
Marko

Gespeichert von Gast am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

bei so einem Sachverhalt lassen Sie sich bitte durch einen Verkehrsanwalt beraten. Hier können nur allgemeine Aussagen getroffen werden, da man den Sachverhalt/ Unfallhergang genauer ermitteln muss. Ebenso ist Einsicht in die Ermittlungakte zu nehmen. Nur so viel vorab: die Versicherung ist darin frei, zu leisten oder nicht. Wenn Sie höhergestuft werden, können Sie den Schaden, den Sie dadurch erleiden, bei der gegnerischen Versicherung einklagen. Sie tragen aber die Beweislast für ein Unfallverschulden des Gegners.

Freundliche Grüße

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