Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Fahrradunfall mit PKW...

hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich Unfallschuld.
Ich bin gestern mit dem fahrrad auf einem Radweg in die falsche Richtung gefahren.Kurz vorher war der Radweg noch für beide Richtungen. An einem Geschäft kam ein Pkw aus der Parkplatz ausfahrt und wollte rechts abbiegen.Der pkw fahrer schaute nur nach links und hat mich als ich bereits vor ihm war vorne rechts mit der Stoßstange erwischt. ich bin auf die Straße geflogen und habe mit dem Gesicht gebremst :-(. Ich habe einen Zahn verloren die ganze recht Gesichtshälfte aufgeschürft und prellungen + fahrrad ,Vorderrad defekt.der Pkw hatte soweit ich das beurteilen kann keinen Schaden.Ich mußte mit notartzt ins Krankenhaus dort bin ich unterm Auge und unter der Nase genäht worden.
Nun meine Frage bin ich das Schuld oder der Pkw Fahrer. Hätte eine Klage meinerseits wegen Schmerzensgeld Sinn oder schiesse ich mir damit ein Eigentor??? und wie verhält sich das wenn ich Teilschuld kriege.Heißt Teilschuld immer 50/50???
Vielen dank für eure Hilfe.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Sehr geehrter "Markus",

bezüglich der Schuldfrage kann ich Ihnen nur sagen, dass diese nicht ohne weiteres beantwortet werden kann.
Der Autofahrer, der aus einer Ausfahrt (o.ä.) fährt muß wegen kreuzender Radfahrer in beide Richtungen schauen, dazu gibt es auch eine alte BGH-Entscheidung. Aber auch Ihr Verhalten (wie z.B. hohes Tempo) ist für die Schuldfrage von Bedeutung.

" Hätte eine Klage meinerseits wegen Schmerzensgeld Sinn ..."

=> Aussicht auf Erfolg: ja, aber nicht unbedingt Obsiegen zu 100 %!

" oder schiesse ich mir damit ein Eigentor???"
=> NEIN! Mehr als Mitverschulden kann man Ihnen zivilrechtlich nicht vorhalten.

" und wie verhält sich das wenn ich Teilschuld kriege.Heißt Teilschuld immer 50/50???"

=> Nein, Teilschuld bedeutet "Schuld-Quote" nach Meinung des Richters und 50/50 ist hälftiges Mitverschulden.

Sie sollten sich an einen Verkehrsrechtler wenden, der/die Ihre Ansprüche mit Ihnen erörtern und dann auch durchsetzen wird.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

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