Sehr geehrte Damen und Herren,
da mein Auto nicht mehr angesprungen ist, habe ich es in eine Werkstatt bringen lassen und dort wurde es durchgecheckt. Dabei wurden einige Mängel festgestellt. Zum Beispiel sollen die Bremsen kaputt gewesen sein. Dies alles wurde mir in einem Kostenvoranschlag dargelegt, welcher sich auf 1500 EUR belief.
Das war mir zu teuer und deswegen brachte ich das Auto in eine andere Werkstatt. Diese hat lediglich die Batterie getauscht, dann lief der Wagen wieder. Die Bremsen und andere aufgeführten Mängel der 1. Werkstatt waren völlig in Ordnung.
Auch der TÜV fand keine Mängel.
Nun meine Frage. War das, was die 1. Werkstatt da gemacht hat, Betrug? Und könnte/müßte ich sie anzeigen? Mir wurde zugetragen, dass eine Werkstatt in einen Kostenvoranschlag schreiben darf, was sie will und es an mir liege, ob ich das dann alles machen lasse oder nicht. Ich meine, ich habe von Autos keine Ahnung und habe den Mechanikern dort vertraut.
Mit freundlichen Grüßen
P. Schmelling
Betrug durch Werkstatt
Sehr geehrter Herr Schmelling,
" ... Nun meine Frage. War das, was die 1. Werkstatt da gemacht hat, Betrug?"
=> NEIN! Vorsicht Herr Schmelling! Hier ist - nicht mal ansatzweise - Betrug erfüllt!! Denn, in dubio pro reo, man könnte für die Werkstatt argumentieren, dass irgendein ahnungsloser Stümper nichtvorhandene Mängel "gesehen" habe!
" .. Und könnte/müßte ich sie anzeigen?" => NEIN! Denn ansonsten könnten Sie sich Ärger einhandeln (wie z.B. falsche Anschuldigung etc.) und dann könnte es für Sie auch noch bteuer werden.
Also vergessen Sie den Ärger mit der ersten Werkstatt!
MfG
RA Engin Özcan
Vielen Dank für ihre rasche
Vielen Dank für ihre rasche Antwort! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Rest-Sonntag!
MfG
Die Anfrage könnte man auch
Die Anfrage könnte man auch anders beantworten.
Meines Erachtens besteht hier sehr wohl ein Anfangsverdacht für einen Betrug. Der Grundsatz "in dubio pro reo" findet hier (noch) keine Anwendung. Erst wenn Zweifel bestehen bleiben, wird der Grundsatz greifen. Hierfür müßte aber erst einmal ermittelt und geprüft werden.
Sie können (müssen aber nicht) Anzeige erstatten. Konsequenzen würden nur drohen, wenn Sie wider besseren Wissens einen (falschen) Verdacht äußern. Grundsätzlich kann jeder wegen des Verdsachts einer Straftat Strafanzeige erstatten. Die Prüfung ob eine Straftat vorliegt obliegt ja gerade den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten. Ansonsten müsste jeder Anzeigenerstatter im Fall eines Freispruchs des Angezeigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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