Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Werkstatt-Betrug?

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mein Auto nicht mehr angesprungen ist, habe ich es in eine Werkstatt bringen lassen und dort wurde es durchgecheckt. Dabei wurden einige Mängel festgestellt. Zum Beispiel sollen die Bremsen kaputt gewesen sein. Dies alles wurde mir in einem Kostenvoranschlag dargelegt, welcher sich auf 1500 EUR belief.

Das war mir zu teuer und deswegen brachte ich das Auto in eine andere Werkstatt. Diese hat lediglich die Batterie getauscht, dann lief der Wagen wieder. Die Bremsen und andere aufgeführten Mängel der 1. Werkstatt waren völlig in Ordnung.

Auch der TÜV fand keine Mängel.

Nun meine Frage. War das, was die 1. Werkstatt da gemacht hat, Betrug? Und könnte/müßte ich sie anzeigen? Mir wurde zugetragen, dass eine Werkstatt in einen Kostenvoranschlag schreiben darf, was sie will und es an mir liege, ob ich das dann alles machen lasse oder nicht. Ich meine, ich habe von Autos keine Ahnung und habe den Mechanikern dort vertraut.

Mit freundlichen Grüßen

P. Schmelling

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
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Sehr geehrter Herr Schmelling,

" ... Nun meine Frage. War das, was die 1. Werkstatt da gemacht hat, Betrug?"

=> NEIN! Vorsicht Herr Schmelling! Hier ist - nicht mal ansatzweise - Betrug erfüllt!! Denn, in dubio pro reo, man könnte für die Werkstatt argumentieren, dass irgendein ahnungsloser Stümper nichtvorhandene Mängel "gesehen" habe!

" .. Und könnte/müßte ich sie anzeigen?" => NEIN! Denn ansonsten könnten Sie sich Ärger einhandeln (wie z.B. falsche Anschuldigung etc.) und dann könnte es für Sie auch noch bteuer werden.

Also vergessen Sie den Ärger mit der ersten Werkstatt!

MfG
RA Engin Özcan

Gespeichert von Gast am/um

Vielen Dank für ihre rasche Antwort! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Rest-Sonntag!

MfG

Gespeichert von Gast am/um

Die Anfrage könnte man auch anders beantworten.

Meines Erachtens besteht hier sehr wohl ein Anfangsverdacht für einen Betrug. Der Grundsatz "in dubio pro reo" findet hier (noch) keine Anwendung. Erst wenn Zweifel bestehen bleiben, wird der Grundsatz greifen. Hierfür müßte aber erst einmal ermittelt und geprüft werden.

Sie können (müssen aber nicht) Anzeige erstatten. Konsequenzen würden nur drohen, wenn Sie wider besseren Wissens einen (falschen) Verdacht äußern. Grundsätzlich kann jeder wegen des Verdsachts einer Straftat Strafanzeige erstatten. Die Prüfung ob eine Straftat vorliegt obliegt ja gerade den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten. Ansonsten müsste jeder Anzeigenerstatter im Fall eines Freispruchs des Angezeigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

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