Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Streitwert

Hallo Kollegen,

bei der Abrechnung meiner Gebühren (Verkerhsunfall) hat die Kfz-Haftpflichtversicherung wie folgt abgerechnet:

Es gab einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 13.000 EUR. Der Mandant hat dann, weil es mal wieder länger gedauert hat, seine Vollkasko in Anspruch genommen (10.000 EUR). Die Haftung ist inzwischen zu 100% bestätigt worden. Nun rechnet die Haftpflichtversicherung die Gebühren nach dem Betrag in Höhe von 3.000 EUR ab.

Das kann ja nicht richtig sein. Ich kann aber nicht die entsprechenden Stellen im Gesetz finden. Hat jemand die Lösung parat?

Vielen Dank im Voraus!

Gespeichert von Gast am/um

Wie zumeist: Es kommt darauf an.
Zuerst kommt es darauf an, wozu Sie vom Mandanten beauftragt worden. Dies ist maßgeblich für die Abrechung gegenüber Ihrem Mandanten.
Zum anderen ist der Erstattungsanspruch gegenüber dem Unfallgegner zu betrachten. Der muss nicht deckungsgleich mit dem Gebührenanspruch gegenüber dem Auftraggeber sein.
Am Anfang der Betrachtung steht aber immer der erteilte Auftrag des Mandanten.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

..und denken Sie daran: Die Kosten für die Einschaltung der Kasko sind quotenbevorrechtigt. Die gibt es neben den Gebühren für die Inanspruchnahme der Haftpflicht !

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