Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Vollstreckungs- und Ermittlungsdienst nach verweigerter Aussage

Guten morgen alle zusammen,

Vorgeschichte:
Habe wegen meines Berufes aus Kulanz bei einer erhöhten Geschwindigkeit meinen Führerschein behalten dürfen, doppelte Geldstrafe und natürlich in einem Zeitraum von 2 Jahren darf ich nich mit mehr als 20 km/h Überschreitung geblitzt werden.

Aktuelles Problem:
Der Vollstreckungs- und Ermittlungsdienst des Landratsamtes war nun schon 2x bei mir zuhause und hat meine Familie nach mir befragt. Hat eine Karte hinterlassen und gebetne ich solle mich melden. Beidesmal hatten die Beamten einen Anhörungsbogen mit Bild in der Hand. Jetzt gibt es 2 Fälle um die es gehen könnte. Jedoch dachte ich das Fall 1 abgeschlossen wäre. Könnten Sie mir bitte sagen ob es um den Fall gehen könnte oder nicht und wenn der nich abgeschlossen ist wie es in diesem Fall mit der Verjahrungsfrist aussieht? Und auch In Fall 2, eigentlich läuft da doch die verjährungsfrist..wenn die nichts schicken nichts mir und auch nichts meiner schwägerin is das doch nach 3 Monaten vorbei oder?

folgendes: 2 Fälle:

Fall1:
Etwa im Nov ´09 wurde ich mit dem fahrzeug meines Vaters auf der Autobahn mit 40 km/h zu viel geblitzt. Auf dem Anhörungsbogen hat mein Vater als Halter des Fahrzeuges die Aussage verweigert. Daraufhin war mal mehr und mal weniger die Polizei bei uns und wollte mich sprechen. Natürlich wollten die einen vergleich mit dem Bild machen. Jedoch war ich fast nie da oder hab mich nicht blicken lassen. Da nach 3 Monaten die Sache verjährt hatte ich einfach versucht mich nich blicken zu lassen. 1 Tag bevor die Verjährungsfrist abgelaufen wäre haben die Beamten meiner Schwägerin die Sache angehängt. Der Fall kam vor das Gericht. Dort hat die Richterin dann festgestellt das es NICHT meine Schwägerin ist auf dem Foto. Ich dachte die Sache ist somit erledigt?!?!?! WIe kann es weiter gehen, was bedeutet das?

Fall2:
Ich selbst wurde mit meinem eigenen Fahrzeug im Ende Juni anfang Juli ´10 mit 26 km/h zu viel ausserorts geblitzt. Das wäre halb so schlimm wenn ich nich gerade aufpassen muss das ich die 20 km/h Überschreitung nicht übersteige. Somit habe ich auf dem Anhörungsbogen angegeben das es meine Schwägerin ist. Diese hat es angenommen. ABER das alles war vor mehr als 4 Wochen und bis heute ist kein Bußgeldbescheid eingegangen.

Muss ich mich im allgemeinen bei dem Vollstreckungs- und Ermittlungsdienst melden?
Kann ich da auch hoffen das wenn die mich nich in einer gewissen Zeit "erwichen" das die sache verjährt?

Vielen Dank und Grüße
Soemi

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

für eine derart umfangreiche Anfrage, die Sie hier eingestellt haben, ist dieses Forum nicht gedacht.

Zwar haben Sie sehr gut strukturiert dargestellt, aber wg. des Umfangs können die von Ihnen aufgeworfenen Fragen nur in einem anwaltlichen Gespräch geklärt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei einem RA (m./w.) Ihres Vertrauens.

MfG
RA Engin Özcan

Gespeichert von Gast am/um

Herr Özcan,

der Text is lange um den Hintergund zu erläutern. jedoch ist die Frage ganz einfach: Wenn ein Fall vor Gericht war und enschieden wurde das die Angeklagte nich die Fahrerin war..wird danach weiter ermittelt?
Gilt dann auch die Verjährungsfrist von neuem?

Sprengt das wirklich hier den Rahmen?

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Die Verjährung wird nur gegenüber dem Adressaten der behördlichen Maßnahme unterbrochen. Verfolgt die Behörde Person A, obwohl B gefahren ist, ist der Verstoß nach 3 Monaten verjährt, wenn nicht gegenüber Person B verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen werden.

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