Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sperrfristverkützung abgelehnt?!

Guten Abend,
Ich bin dummerweise in meiner Probezeit unter alkoholeinfluss gefahren. Mein Bak betrug 1,16 Promille. Ich bin Ersttäter und bin noch in der Probezeit.
Mein Urteil haben ich ebenfalls schon bekommen: 10monte entzug der fahrerlaubnis und 150euro.
Dabei bin ich mit dem Urteil zufrieden, da er noch völlig im Rahmen ist?! oder täusche ich mich da?
Nach der Urteilsverkündung fragte ich den Staatsanwalt und die Richtern, ob ich die Sperrfrist du ein Seminar verkürzen könnte. Diese lehnten dies jedoch völlig ab und meinten das ich das Geld lieber für die MPU sparen sollte. Danach meldete ich mich sofort beim Straßenverkehrsamt und die meinten das ich keine Mpu machen muss, da ich unter 1,6 bin und Ersttäter sei.
Was kann ich denn noch tun um meine Sperrfrist zu verkürzen??
Danke im vorraus!
mfg dennis

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
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Die Lösung ergibt sich aus § 69a Abs. 7 StGB. Sie können einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen, allerdings sollten Sie vorher entsprechende verkehrstherapeutische Maßnahmen durchführen. Ob sich dieser finanzielle/zeitliche Aufwand für eine Verkürzung von maximal 3 Monaten lohnt (in der Praxis eher weniger....), müssen Sie entscheiden.

Wenn sich der Richter jetzt schon ablehnend verhält, sollten Sie das aber nicht ohne anwaltliche Hilfe versuchen.

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Als Fahranfänger müssen Sie stets ein besonderes Aufbauseminar absolvieren, bevor Sie Ihren Führerschein neu beantragen können. Vermutlich hat der Staatsanwalt dieses Seminar gemeint.

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