Guten Abend,
Ich bin dummerweise in meiner Probezeit unter alkoholeinfluss gefahren. Mein Bak betrug 1,16 Promille. Ich bin Ersttäter und bin noch in der Probezeit.
Mein Urteil haben ich ebenfalls schon bekommen: 10monte entzug der fahrerlaubnis und 150euro.
Dabei bin ich mit dem Urteil zufrieden, da er noch völlig im Rahmen ist?! oder täusche ich mich da?
Nach der Urteilsverkündung fragte ich den Staatsanwalt und die Richtern, ob ich die Sperrfrist du ein Seminar verkürzen könnte. Diese lehnten dies jedoch völlig ab und meinten das ich das Geld lieber für die MPU sparen sollte. Danach meldete ich mich sofort beim Straßenverkehrsamt und die meinten das ich keine Mpu machen muss, da ich unter 1,6 bin und Ersttäter sei.
Was kann ich denn noch tun um meine Sperrfrist zu verkürzen??
Danke im vorraus!
mfg dennis
Die Lösung ergibt sich aus §
Die Lösung ergibt sich aus § 69a Abs. 7 StGB. Sie können einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen, allerdings sollten Sie vorher entsprechende verkehrstherapeutische Maßnahmen durchführen. Ob sich dieser finanzielle/zeitliche Aufwand für eine Verkürzung von maximal 3 Monaten lohnt (in der Praxis eher weniger....), müssen Sie entscheiden.
Wenn sich der Richter jetzt schon ablehnend verhält, sollten Sie das aber nicht ohne anwaltliche Hilfe versuchen.
Als Fahranfänger müssen Sie
Als Fahranfänger müssen Sie stets ein besonderes Aufbauseminar absolvieren, bevor Sie Ihren Führerschein neu beantragen können. Vermutlich hat der Staatsanwalt dieses Seminar gemeint.
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