Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Strafzettel wegen parken auf Sperrfläche

Hallo !

Ich parkte gestern auf einer zick-zack-schraffierten Fläche (Sperrfläche) und erhielt einen Strafzettel. Ich habe noch keine Ahnung, was ich dafür zahlen muß, doch mir kommt es eher wie ein Schildbürgerstreich vor :
In der Straße in der ich parkte waren auf jeder Seite schräg Parkplätze eingezeichnet. An einer Stelle war der Bordstein für die Zufahrt zu einem Gelände abgesenkt mit einer schraffierten Fläche davor. Diese Zufahrt ist allerdings seit einem halben Jahr nicht mehr zu benutzen, da das Gelände zu dem die Zufahrt gehört brach liegt und außerdem mit einem Bauzaun versehen ist. Dieser Bauzaun verläuft auch durch die Zufahrt komplett durch. Es ist also auch kein Tor oder irgendeine Öffnung im Bauzaun, der die Zufahrt benutzbar machen würde. Heißt : Die schraffierte Fläche hat vorher die Funktion gehabt die Zufahrt frei zu halten, damit man auf das Gelände drauf fahren kann. Das Gelände wurde früher als Parkplatz verwendet. Jetzt liegt es wie gesagt brach und ist mit einem Bauzaun umzäunt. Ich habe als einen Strafzettel bekommen, weil ich auf einer Sperrfläche stand, die nur dafür da war eine Zufahrt frei zu halten die es jetzt nicht mehr gibt. Natürlich ist der Bordstein abgesenkt, aber wie gesagt keine Zufahrt mehr.
Also was meinen Sie dazu ?
Ich komme mir ziemlich verar...... vor.
Wäre nett, wenn sie mir mal ihre Meinung sagen könnten. Ich habe ein Foto von der Stelle gemacht. Falls es sie interessiert schicke ich das auch zu.
Viele liebe Grüße
aus der Bürgerverar....ung
Christine

Gespeichert von Gast am/um

Sie können es ja mal mit Ihrer Argumentation versuchen und die Rechtswidrigkeit der Sperrfläche behaupten. Manchmal hat die Gemeinde mit solchen Querulanten ein Einsehen und stellt das Verfahren ein. ;-)

Gespeichert von Gast am/um

"Rechtswidrigkeit der Sperrfläche" gefällt mir :-)
Ich werde es auf jeden Fall versuchen !
Herzlichen Dank !
Werde dann das Ergebnis mal mitteilen....

Schönen Tag noch !
Super Einrichtung dieses Forum hier.
Werde Sie weiterempfehlen :-)

Gespeichert von Gast am/um

Um die Sperrfläche geht es vielleicht nicht in erster Linie, entscheidend bleibt doch das Parken vor der Bordsteinabsenkung.

Gespeichert von Gast am/um

ich parkte auch auf einer Sperrfläche und überweise nun 25,-
Ausschlaggebend ist das, was zu sehen ist: eine schraffierte Fläche.

Gespeichert von Gast am/um

Wenn dort ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, darf dort grundsätzlich nicht geparkt werden. Egal ob dort noch die Zufahrt noch genutzt wird oder nicht.
Einige Städte sind inzwischen soweit, dass sie aus KOstengründen diese zick-zack-Flächen gar nicht mehr aufbringen, da das Parken vor abgesenkten Bordsteinen bzw. Grundstückausfahrten grundsätzlich verboten ist.
Das mussten leider auch die Falschparker erfahren, die ich abschleppen lassen musste, die meine Ausfahrt zuparkten - wo nur ein abgesenkter Bordstein ist, und nach der letzten Straßensanierung die Fläche nicht zusätzlich markiert wurde. Thats life!

Gespeichert von Dieter am/um

schraffierte Fläche = Parkverbot

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