Hallo !
Ich parkte gestern auf einer zick-zack-schraffierten Fläche (Sperrfläche) und erhielt einen Strafzettel. Ich habe noch keine Ahnung, was ich dafür zahlen muß, doch mir kommt es eher wie ein Schildbürgerstreich vor :
In der Straße in der ich parkte waren auf jeder Seite schräg Parkplätze eingezeichnet. An einer Stelle war der Bordstein für die Zufahrt zu einem Gelände abgesenkt mit einer schraffierten Fläche davor. Diese Zufahrt ist allerdings seit einem halben Jahr nicht mehr zu benutzen, da das Gelände zu dem die Zufahrt gehört brach liegt und außerdem mit einem Bauzaun versehen ist. Dieser Bauzaun verläuft auch durch die Zufahrt komplett durch. Es ist also auch kein Tor oder irgendeine Öffnung im Bauzaun, der die Zufahrt benutzbar machen würde. Heißt : Die schraffierte Fläche hat vorher die Funktion gehabt die Zufahrt frei zu halten, damit man auf das Gelände drauf fahren kann. Das Gelände wurde früher als Parkplatz verwendet. Jetzt liegt es wie gesagt brach und ist mit einem Bauzaun umzäunt. Ich habe als einen Strafzettel bekommen, weil ich auf einer Sperrfläche stand, die nur dafür da war eine Zufahrt frei zu halten die es jetzt nicht mehr gibt. Natürlich ist der Bordstein abgesenkt, aber wie gesagt keine Zufahrt mehr.
Also was meinen Sie dazu ?
Ich komme mir ziemlich verar...... vor.
Wäre nett, wenn sie mir mal ihre Meinung sagen könnten. Ich habe ein Foto von der Stelle gemacht. Falls es sie interessiert schicke ich das auch zu.
Viele liebe Grüße
aus der Bürgerverar....ung
Christine
Sie können es ja mal mit
Sie können es ja mal mit Ihrer Argumentation versuchen und die Rechtswidrigkeit der Sperrfläche behaupten. Manchmal hat die Gemeinde mit solchen Querulanten ein Einsehen und stellt das Verfahren ein. ;-)
"Rechtswidrigkeit der
"Rechtswidrigkeit der Sperrfläche" gefällt mir :-)
Ich werde es auf jeden Fall versuchen !
Herzlichen Dank !
Werde dann das Ergebnis mal mitteilen....
Schönen Tag noch !
Super Einrichtung dieses Forum hier.
Werde Sie weiterempfehlen :-)
Um die Sperrfläche geht es
Um die Sperrfläche geht es vielleicht nicht in erster Linie, entscheidend bleibt doch das Parken vor der Bordsteinabsenkung.
ich parkte auch auf einer
ich parkte auch auf einer Sperrfläche und überweise nun 25,-
Ausschlaggebend ist das, was zu sehen ist: eine schraffierte Fläche.
Parken auf Sperrfläche
Wenn dort ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, darf dort grundsätzlich nicht geparkt werden. Egal ob dort noch die Zufahrt noch genutzt wird oder nicht.
Einige Städte sind inzwischen soweit, dass sie aus KOstengründen diese zick-zack-Flächen gar nicht mehr aufbringen, da das Parken vor abgesenkten Bordsteinen bzw. Grundstückausfahrten grundsätzlich verboten ist.
Das mussten leider auch die Falschparker erfahren, die ich abschleppen lassen musste, die meine Ausfahrt zuparkten - wo nur ein abgesenkter Bordstein ist, und nach der letzten Straßensanierung die Fläche nicht zusätzlich markiert wurde. Thats life!
Parken
schraffierte Fläche = Parkverbot
PUNKT und keine Diskussionen
Neuen Kommentar schreiben