Bin an ein Auto geschliddert und habe mich dann vom Unfallort entfernt, hatte aber telefonnummer (welche auf dem auto stand) aufgeschrieben und mich am nächsten Tag beim geschädigten gemeldet, der hat aber schon die polizei gerufen, die hatten alles aufgenommen. der geschädigte hat sich allerdings für mich eingesetzt und bei der polizei angerufen ob man nicht evtl. den vorfall rückgängig machen kann... die polizei meinte das sie sich auf jedenfall erst bei mir melden werden.
ich bin noch in der probezeit.
was kann mir passieren? was sollte ich jetzt tun? auf den anruf/brief der polizei warten? ich habe noch keine punkte oder sonstiges bekommen...
Sie sollten einen Verteidiger
Sie sollten einen Verteidiger beauftragen. Es klingt so, als hätten Sie sich starfbar gemacht.
Der Rechtsanwalt sollte sich um eine Einstellung des Verfahrens bemühen. Bei einer Verurteilung drohen je nach Sachschaden Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Geldstrafe und ein Aufbauseminar. Bei einer Einstellung erhalten Sie ggf. nur eine Geldbuße.
Beachten Sie, dass Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung Sie jedoch wegen des Schadens am anderen PKW in Regress nehmen kann - wegen der begangenen Unfallflucht.
MfG
Das von dem Kollegen Dr. B.
Das von dem Kollegen Dr. B. genannte Ziel einer Verfahrenseinstellung, können Sie fördern durch schnellste Meldung bei der Versicherung und schleunige Schadensregulierung.
Der Regress der Versicherung ist u.U. auch abwehrbar.
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