Als die Ampel auf grün gesprugen ist, habe ich die Bremse -automatik- losgelassen. Da der Vormann stehen geblieben ist, habe ich seien Stoßstange leicht touchiert. So leicht, dass ein Kratzer von einer halben Streichholzgröße entstanden ist, ohne Delle oder sonst. Schaden. Die Stoßstange war lackiert und der Geschädigte verlangt 800,-- €!!! Ich habe von einem Urteil gelesen, dass lackierte Stoßstangenbestizer kein Anrecht auf Schadenerstatz haben, solange die Stoßstange ihre Funktionsfähigkeit behält. Muss ich zahlen?
Der Unfallgegner hat Anspruch
Der Unfallgegner hat Anspruch auf Naturalrestitution. In Ihrem Fall kann er Erstattung der Kosten verlangen, welche für die Instandsetzung der Stoßstange erforderlich sind. Ich unterstelle, dass Sie den Schaden persönlich tragen wollen, um eine Höherstufung zu vermeiden. Anderenfalls muss Ihre Haftpflichtvers. die angemeldeten Ansprüche prüfen.
Sie sollten ggf. den Kostenvoranschlag resp. die Rechnung von einem Fachmann prüfen lassen.
Beachten Sie jedoch, dass der Unfallgegner grundsätzlich zusätzliche Schadenspositionen geltend machen kann. Auslagenpauschale, Anwaltskosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Die Sache kann bei einer Weigerung Ihrerseits daher u.U. noch wesentlich teurer werden.
MfG
Der Geschädigte hat einen
Der Geschädigte hat einen Anspruch darauf, daß die komplette Stoßstange neu lackiert wird. Ausbesserungen bei Lackschäden sind immer zu erkennen. Die Stoßstange muß nach der Reparatur aber so sein wie vor dem Unfall.
Es mag sein, daß vereinzelt ein Amtsrichter die Sache anders sieht. Aber ich würde es nicht auf einen Prozeß ankommen lassen.
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