Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Kratzer in Stoßstange

Als die Ampel auf grün gesprugen ist, habe ich die Bremse -automatik- losgelassen. Da der Vormann stehen geblieben ist, habe ich seien Stoßstange leicht touchiert. So leicht, dass ein Kratzer von einer halben Streichholzgröße entstanden ist, ohne Delle oder sonst. Schaden. Die Stoßstange war lackiert und der Geschädigte verlangt 800,-- €!!! Ich habe von einem Urteil gelesen, dass lackierte Stoßstangenbestizer kein Anrecht auf Schadenerstatz haben, solange die Stoßstange ihre Funktionsfähigkeit behält. Muss ich zahlen?

Gespeichert von Gast am/um

Der Unfallgegner hat Anspruch auf Naturalrestitution. In Ihrem Fall kann er Erstattung der Kosten verlangen, welche für die Instandsetzung der Stoßstange erforderlich sind. Ich unterstelle, dass Sie den Schaden persönlich tragen wollen, um eine Höherstufung zu vermeiden. Anderenfalls muss Ihre Haftpflichtvers. die angemeldeten Ansprüche prüfen.

Sie sollten ggf. den Kostenvoranschlag resp. die Rechnung von einem Fachmann prüfen lassen.

Beachten Sie jedoch, dass der Unfallgegner grundsätzlich zusätzliche Schadenspositionen geltend machen kann. Auslagenpauschale, Anwaltskosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Die Sache kann bei einer Weigerung Ihrerseits daher u.U. noch wesentlich teurer werden.

MfG

Gespeichert von Gast am/um

Der Geschädigte hat einen Anspruch darauf, daß die komplette Stoßstange neu lackiert wird. Ausbesserungen bei Lackschäden sind immer zu erkennen. Die Stoßstange muß nach der Reparatur aber so sein wie vor dem Unfall.

Es mag sein, daß vereinzelt ein Amtsrichter die Sache anders sieht. Aber ich würde es nicht auf einen Prozeß ankommen lassen.

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