Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Geblitzt in der Probezeit

Ich bin jetzt zum 2ten mal in der Probezeit geblitzt worden. das erste mal handelte es sich um eine über schreitung von 17km/h innerorts.
Heute bin ich mit 40 km/h in einer 30 Zone innerorts geblitzt worden. Kann mich das meinen Führerschein kosten? Ich bin auf ihn angewiesen, einmal wegen meiner Arbeit und 2tens um zur Schule zu kommen.

In Vorraus schon mal danke

Voss

Gespeichert von Gast am/um

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nur 10 km/h wird in aller Regel nur eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen und kein Bußgeld und schon gar keine Punkte. Sie brauchen sich daher _überhaupt_ keine Sorgen um ihren FS zu machen! Sie müssen allerdings fristgerecht (1 Woche) das Verwarnungsgeld überweisen, sonst folgt ein Bußgeldbescheid. Die Behörde wird - vorausgesetzt Sie akzeptieren die Verewarnung - nicht mal den Fahrer identifizieren, sondern sich nur an den Halter wenden. Machen Sie sich keine Sorgen.

Gespeichert von Gast am/um

Ihr Führerschein steht nicht unmittelbar zur Debatte. Wenn beide Sachen schlecht laufen und Bußgeldbescheide ergehen, müssen Sie mit der Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen. Also kommt es schon darauf an, keine Verfahrensfehler zu machen. Sollten Sie in einer der beiden Sachen einen Bußgeldbescheid erhalten, wird es Zeit für den RA! Wenn Sie beide Sachen mit Zahlung von Verwarnungsgeldern wegkriegen können, ist das in der Tat optimal.

Gespeichert von Gast am/um

Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit wird in der Regel aber nur angeordnet, wenn der Verstoß im Punktebereich liegt. In beiden Fällen ist das bei Ihnen nicht der Fall. Selbst wenn also das Verfahren wegen der ersten Tat nicht - wie von mir angenommen - bereits erledigt sein sollte, müsste es schon m it dem Teufel zugehen, wenn für eine der Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeldbescheid ergehen sollte.

Gespeichert von Gast am/um

Danke für ihre schnelle Hilfe

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.