Ich hätte gerne eine Einschätzung!
Ich habe als Berufskraftfahrer ein Linksabbiegeverbot mißachtet,dabei wurde ich von einer Straßenbahn gerammt.Die Kaskoversicherung will mich für den Schaden in Anspruch nehmen.Welche Aussicht habe ich dagegen vorzugehen.
Kommt immer darauf an, ob Sie
Kommt immer darauf an, ob Sie fahrlässig gegen die Verkehrsregel verstoßen haben, d.h. ob Sie das Linksabbiegerverbot schlicht übersehen haben, oder nicht. Im Falle einer vorsätzlichen Missachtung kommt Leistungsfreiheit der Kasko in Betracht.
Die Kaskoversicherung muss zumindest grobe Fahrlässigkeit beweisen.
Soweit Sie Rechtsschutz haben, sollten Sie einen Anwalt beauftragen und sich verteidigen. Es bestehen jedenfalls Chancen.
MfG
Vielen Dank für die schnelle
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist es richtig, dass der Vollkaskoversicherer in voller Höhe Regress fordern kann und mein Arbeitgeber bzw. etwagige Firmenversicherungen sich schadlos halten und alles an mir hängen bleibt?
Nein, wenn Sie leicht
Nein, wenn Sie leicht fahrlässig gehandelt haben und es sich um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit gehandelt hat, haften Sie im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht.
Etwas anderes gilt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
MfG
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