Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

"Tötungsabsicht" ????

Mit ca. 100 km/h befuhr eine Bundesstraße
Als ich mich oberhalb einer Auffahrt, die sehr gut und aus weiter Entfernung einsichtbar ist, befand, beabsichtigte ich, da sich hier zwei Fahrzeuge
auf die Bundesstraße einordenen wollten, die Fahrbahnseite nach links zu wechseln.
Nach Vergewisserung durch Blick in den Innenspiegel, anschließendem Blick in den Außenspiegel (asphärisch !) , sezte ich den Blinker,
führte den Schulterblick durch, und wechselte anschließend auf die linke Fahrbahn

Selbstverständlich habe ich das Fahrzeug des Unfallbeteiligten Herrn im Innen- und Aussenspiegel sehen können,
dass jedoch in weitem Abstand hinter mir fuhr und somit keine Gefahr für das Wechseln der Fahrbahnseite darstellte.

Kurze Zeit später hörte ich einen Rums hinter mir
Ich ordnete mich wieder auf die rechte Fahrbahn ein und versuchte im Rückspiegel zu erkennen was geschehen war
Der hinter mir Fahrende behauptet nun, ich sei plötzlich ausgeschert, er hätte um mir nicht aufzufahren nach rechts lenken müßen, und sei
dann in die Leitplanke gedonnert

Leider gab es bei dieser Sache keine Zeugen,
und es steht Aussage gegen Aussage, obgleich , was ich allerdings nicht beweisen kann, ich vermute das der Fahrer abgelenkt und einfach nicht aufgepasst hat und viel zu schnell gefahren ist

Weiß jemand Rat,
und ist es zulässig, das dieser Mensch mir "Tötungsabsicht" unterstellt ???

Gespeichert von Gast am/um

Mein Rat:
Schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein.

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Ihre angebliche Tötungsabsicht ist Quatsch. Dagegen können Sie sich leicht wehren, indem Sie eine solche Absicht einfach bestreiten.

Bußgeldrechtlich und schadensersatzrechtlich ist Ihre Situation nicht einfach und Sie werden i.d.T. einen RA brauchen.

Zwar spricht für Sie zunächst einmal die Tatsache, dass es zwischen den Fahrzeugen nicht zur Berührung kam. Andererseits müssen Sie den Vorwurf des Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot entkräften und das bei eigener gesteigerter Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel. Dabei werden Sie wohl nur mit einem versierten RA erfolgreich sein können. Es wird auf den Nachweis ankommen, dass der Unfall zeitlich und räumlich nicht mit dem Wechsel in Zusammenhang steht.

Versuchen Sie, mit Hilfe Ihrer Haftpflichtversicherung, die für die schadensersatzrechtliche Seite zuständig ist, an einen guten Verkehrsrechtler zu kommen, der Sie auch bußgeldrechtlich vertritt.

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