Mit ca. 100 km/h befuhr eine Bundesstraße
Als ich mich oberhalb einer Auffahrt, die sehr gut und aus weiter Entfernung einsichtbar ist, befand, beabsichtigte ich, da sich hier zwei Fahrzeuge
auf die Bundesstraße einordenen wollten, die Fahrbahnseite nach links zu wechseln.
Nach Vergewisserung durch Blick in den Innenspiegel, anschließendem Blick in den Außenspiegel (asphärisch !) , sezte ich den Blinker,
führte den Schulterblick durch, und wechselte anschließend auf die linke Fahrbahn
Selbstverständlich habe ich das Fahrzeug des Unfallbeteiligten Herrn im Innen- und Aussenspiegel sehen können,
dass jedoch in weitem Abstand hinter mir fuhr und somit keine Gefahr für das Wechseln der Fahrbahnseite darstellte.
Kurze Zeit später hörte ich einen Rums hinter mir
Ich ordnete mich wieder auf die rechte Fahrbahn ein und versuchte im Rückspiegel zu erkennen was geschehen war
Der hinter mir Fahrende behauptet nun, ich sei plötzlich ausgeschert, er hätte um mir nicht aufzufahren nach rechts lenken müßen, und sei
dann in die Leitplanke gedonnert
Leider gab es bei dieser Sache keine Zeugen,
und es steht Aussage gegen Aussage, obgleich , was ich allerdings nicht beweisen kann, ich vermute das der Fahrer abgelenkt und einfach nicht aufgepasst hat und viel zu schnell gefahren ist
Weiß jemand Rat,
und ist es zulässig, das dieser Mensch mir "Tötungsabsicht" unterstellt ???
Mein Rat:
Mein Rat:
Schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein.
Mein Rat:
Mein Rat:
Schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein.
Ihre angebliche
Ihre angebliche Tötungsabsicht ist Quatsch. Dagegen können Sie sich leicht wehren, indem Sie eine solche Absicht einfach bestreiten.
Bußgeldrechtlich und schadensersatzrechtlich ist Ihre Situation nicht einfach und Sie werden i.d.T. einen RA brauchen.
Zwar spricht für Sie zunächst einmal die Tatsache, dass es zwischen den Fahrzeugen nicht zur Berührung kam. Andererseits müssen Sie den Vorwurf des Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot entkräften und das bei eigener gesteigerter Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel. Dabei werden Sie wohl nur mit einem versierten RA erfolgreich sein können. Es wird auf den Nachweis ankommen, dass der Unfall zeitlich und räumlich nicht mit dem Wechsel in Zusammenhang steht.
Versuchen Sie, mit Hilfe Ihrer Haftpflichtversicherung, die für die schadensersatzrechtliche Seite zuständig ist, an einen guten Verkehrsrechtler zu kommen, der Sie auch bußgeldrechtlich vertritt.
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