ich hatte meinen Diesel zum glühkerzenwechsel in einer fachwerkstatt. der monteur brach mir beim wechsels dieser zwei glühkerzen ab. stck ca.20 euro +einbau. jetzt soll ich reperaturkosten von 1200 euro zahlen,weil der zylinderkopf ausgebaut und aufgebohrt werden muß. wie verhalte ich mich den dazu.???
Die Frage ist, ob die
Die Frage ist, ob die Werkstatt schuldhaft gehandelt hat.
Wenn die Glühkerzen auch durch einen Dritten nicht mehr ordnungsgemäß zu entfernen gewesen wären, d.h. die hohen Kosten in jedem Fall entstanden wären, müssten Sie zahlen.
Ist der Schaden aber tatsächlich auf ein fehlerhaftes arbeiten des Monteurs zurückzuführen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und müssen die teure Reparatur nicht bezahlen. In diesem Fall dürfte im übrigen die Haftpflichtversicherung der Werkstatt greifen, d.h. die Werkstatt muss den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen.
MfG
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